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Lebenshaltungskosten
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Allgemeine Informationen
Die meisten deutschen Universitaten erhalten finanzielle Unterstutzung vom Staat. Das heißt die Studiengebühren werden vom Staat übernommen. Sowohl die ausländischen als auch die deutschen Studenten können davon profitieren.
Derzeit sollte für den westlichen Teil Deutschlands ca. 800-1000 Euro einberechnet werden, wohingegen für den östlichen Teil mit weniger gerechnet werden kann. Die Kosten fur Unterbringung, Mahlzeiten, Transport-und Krankenversicherung sind im Preis inbegriffen.
Für den Auslandsaufenthalt müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
1. Hochschulverwaltungsgebühr inkl. des Sozialversicherungsbeitrags: 50-100 Euro pro Semester (je nach Bundesland)
2. Pflichtkrankenversicherung: ca. 55 Euro pro Monat
3. Unterkunft: ca. 150-250 Euro pro Monat (Abweichungen konnen abhangig von der Region und Wohnart eintreten)
4. Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel: ca. 30-50 Euro pro Semester (je nach Bundesland können diese Kosten schon bei der Verwaltungsgebühr inbegriffen sein)
Miete |
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Nahrungsmittel |
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Krankenversicherung |
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Sonstiges |
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Semestergebühr (Gebühr abhängig vom Bundesland) |
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Total 800 - 1000 Euro (ca. 1,5 - 1,7 Mio. KRW, Stand November 2009)
Die Unterkunftseinrichtungen sind überwiegend Einzimmer-Apartment.
Mit der Semesterfahrkarte können Sie in bestimmten Bereichen der Stadt einen Semester lang kostenlos fahren. Allerdings sind Taxi- und Zugfahrten (EC,IC,ICE) nicht inbegriffen. Studenten müssen sich krankenversichern. Die unter 30-jährigen zahlen einen niedrigen Versicherungsbeitrag.
*Wichtig: Die Auslandsaufenthaltskosten können je nach Stadt und Bundesland variieren. Die teuerste Stadt ist München und je kleiner die Stadt bzw. östlicher die Gegend desto niedriger werden die Kosten. Beispielsweise wie Berlin: die Preise in Ost-Berlin und West-Berlin weisen einen großen Unterschied auf.
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Arbeitstätigkeit
Ausländische Studenten, die ein Studentenvisum besitzen (nicht möglich mit dem Sprachkursvisum) dürfen arbeiten. Allerdings für Studenten, die nicht aus den EU-Staaten kommen, ist nur eine beschränkte Arbeitstätigkeit möglich.
Vollzeit-Arbeit: 90 Tage oder Teilzeit-Arbeit: 180 Tage
In vielen Bundesländern ist eine Arbeit nur in den Sommerferien möglich. Das Akademische Auslandsamt(AAA) ermöglicht Ihnen die Arbeit beim Amt für 10 Stunden pro Woche.
Es ist nicht machbar im Semester, während Sie alle Kurse besuchen, Vollzeit zu arbeiten. Und ein gewisses Maß der deutschen Sprachkenntnis ist oft erforderlich. Beispielsweise ist es einfacher mit speziellen Kenntnissen im IT-Bereich eingestellt zu werden. Das Studentenwerk der jeweiligen Universität kann Ihnen Auskunft und Hilfe bei der Suche nach einer Arbeit geben.
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